Psychotherapeutische Logo Praxis in Hildesheim

Organisatorisches

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 2018 hat der Gesetzgeber die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde (50Min) eingeführt. Dabei handelt es sich um einzelne Beratungsgespräche, diese sind nicht gleichbedeutend mit einem freien Psychotherapieplatz. Freie Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde können im Rahmen der telefonischen Erreichbarkeit erfragt und vereinbart werden.
Im Rahmen der Sprechstunde können diagnostische Einschätzungen und individuelle Empfehlungen für weitere Maßnahmen gegeben werden.

 

Warteliste

Da wir viele Anfragen für einen Therapieplatz bekommen und nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht,
führen wir eine Warteliste. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte in der jeweiligen Telefonsprechstunde.

 

Behandlungsvertrag

Mit Beginn der Psychotherapie schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in dem u. a. Fragen zur
Schweigepflicht, zur verbindlichen Terminabsprache, zum Ausfallhonorar bei kurzfristigen Terminabsagen, zum
Antrags- und Gutachterverfahren, zur Erreichbarkeit und zur Beendigung der Psychotherapie festgelegt werden.

 

Therapiekosten

  Hinweise für Versicherte

 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung


Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten. Mit der Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Leistung sind zunächst bis
auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte keine besonderen Formalitäten verbunden.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt die Psychotherapeutin direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die ersten ,,probatorischen“, d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls von der Kasse übernommen
– auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte.
Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- bzw. Langzeittherapie im Rahmen der Psychotherapierichtlinien
beantragt. Hierzu füllen Sie in der Therapiestunde ein Formblatt aus, dass wir Ihnen aushändigen. Zusätzlich muss der Therapieantrag für eine Langzeittherapie von Ihrer Therapeutin gegenüber einem Gutachter schriftlich begründet
und von der Krankenkasse genehmigt werden. Ihre Therapeutin sendet der Krankenkasse einen anonymisierten Bericht
in einem verschlossenen Umschlag zu, der dann von der Krankenkasse verschlossen an einen Gutachter weitergeleitet wird.
Auf diese Weise bleiben Ihre persönlichen Informationen geschützt.

Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht
bestätigt, dass Ihre Beschwerden, weshalb Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine körperlichen Ursachen haben.
In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie begonnen wird.
In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum (zwischen 6 Monaten und 1-2 Jahren) hinweg wöchentlich bis
14-tägig eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt.

 

Versicherte in der privaten Krankenversicherung


Die Bedingungen sind zwischen den Privatkassen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen.
Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob ambulante Psychotherapie
durch Ihre private Krankenkasse erstattet wird. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern Sie bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an, nachdem Sie dies mit dem Psychotherapeuten besprochen haben.
 

Beihilfeberechtigte müssen Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für eine Psychotherapie anfordern.

Das weitere Verfahren für die Beihilfe beinhaltet Probatorische Sitzungen, den Konsiliarbericht und
Antragstellung auf Übernahme der Kosten für ambulante Psychotherapie mit Bericht an den Gutachter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

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